Ich möchte zu eins wechseln. Was muss ich tun?
Service und Ratgeber
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Wir freuen uns über Ihre Entscheidung, Kunde von eins zu sein. Für Sie ist der Wechsel denkbar einfach. Sie können sich gleich hier » online anmelden, die Vertragsunterlagen telefonisch anfordern oder die Formalitäten persönlich in unserem Kundenzentrum erledigen » mehr. Alles weitere erledigen wir für Sie, auch die Kündigung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten. Alle Informationen dazu finden Sie » hier.

Was spricht für eins als meinen Energiedienstleister?
Als stark regional verwurzeltes Unternehmen engagieren wir uns aktiv für die Menschen in der Region. Wir sind nicht nur Lieferant, sondern auch Investor, Arbeitgeber und Förderer des Lebens in der Region Südsachsen – unserem Zuhause. Die Nähe zu unseren Kunden ist uns wichtig. Gern können Sie sich in unserem Kundenzentrum in Chemnitz oder an unserem Servicetelefon informieren. Sie möchten unser Kunde werden? » Nähere Informationen

Meine Bankverbindung ändert sich. Wo und wie muss ich dies melden?
Sollten sich Ihre Bankdaten geändert haben, können Sie uns das telefonisch mitteilen oder die Änderung gleich selbst in unserem » Onlineservice vornehmen.

Was finde ich wo auf meiner Rechnung?
In unserer » Musterrechnung finden Sie alle Rechnungsposten kurz und verständlich erläutert. Haben Sie weitere Fragen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Kundenberatungszentrum oder am Telefon gern zur Verfügung.

Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?
Schauen Sie zunächst einmal, welche Geräte in Ihrem Haushalt am "Netz" sind. Nutzen Sie vielleicht häufig die Stand-by-Funktion? Oder haben Sie schon einmal überprüft, welche Energieeffizienzklasse Ihre Geräte besitzen? Ältere Geräte verbrauchen deutlich mehr Energie als Neue. Vielleicht helfen Ihnen auch unsere » Tipps zum Energiesparen.

Wie werden Preisänderungen in meiner Rechnung berücksichtigt?
Wir berücksichtigen die Preisänderungen, indem wir den Verbrauch zum jeweiligen Zeitpunkt maschinell ermitteln. Sie können uns aber gern auch zum Tag der Preisänderungen den Zählerstand mitteilen.
» Onlineservice
Wie werden die Abschlagsbeiträge ermittelt?
Die Abschläge basieren auf Ihrem Jahresverbrauch und den daraus resultierenden Entgelten. Der Gesamtbetrag wird durch 6 geteilt. Hieraus ergibt sich der Abschlag, der alle zwei Monate zu entrichten ist. (Bei monatlicher Zahlung wird der Gesamtbetrag durch 11 geteilt). Sie finden die zu entrichtenden Abschläge auf der Jahresrechnung. Bitte beachten Sie, dass es keine weiteren Aufforderungen zu den Zahlungen gibt.
Ihre Abschläge können Sie entweder bequem per Einzugsermächtigung, per Überweisung oder bar in unserem Kundenzentrum begleichen. » Hier können Sie uns einfach und schnell eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wie kann ich einen Abschlag anpassen?
Der Abschlag wird gemäß Ihrem Jahresverbrauch ermittelt und entsprechend angepasst. Wenn Sie Ihren Abschlag ändern möchten, rufen Sie uns bitte an, kommen im Kundenzentrum vorbei oder ändern Sie ihn einfach hier » online.

Gibt es für bestimmte Produkte eine Preisgarantie?
Ja, wir bieten auch Produkte mit Preisgarantie an. In unserem Produktfinder finden Sie Angebote für Erdgas und Strom.

Wie schätze ich meinen Energieverbrauch?
Ihr Energieverbrauch richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zu berücksichtigen sind zum einen die im Haushalt lebenden Personen und zum anderen die vorhandenen elektrischen Geräte. Für den Erdgasverbrauch spielen außerdem noch die beheizte Wohnfläche sowie die Leistung des Heizkessels eine große Rolle. Wir haben für Sie eine Übersicht für den Verbrauch von » Strom und » Erdgas vorbereitet.

Werde ich von Ihnen über Preisänderungen informiert?
Selbstverständlich wird jeder Kunde 6 Wochen vor Preisänderungen bei Strom und Erdgas schriftlich von uns informiert. Zusätzlich erscheinen immer Anzeigen zu Preisanpassungen in den Tageszeitungen.

Wofür ist der Energieausweis notwendig und wer braucht diesen?
Wollen Eigentümer Häuser oder Wohnungen verkaufen beziehungsweise vermieten, müssen sie den Interessenten einen Energieausweis vorlegen.
Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für bestehende Gebäude etabliert werden, das über die energetische Qualität (Energiebedarf, Energieverbrauch) von Immobilien informiert. Außerdem enthält der Ausweis Vergleichswerte zu anderen Objekten sowie Modernisierungsempfehlungen. So werden Energiesparpotentiale aufgezeigt. Für den künftigen Mieter oder Käufer bedeutet das mehr Transparenz. » zum Energieausweis
Stromausfall, Gasgeruch, Wasserrohrbruch: Was ist bei Störungen zu tun?
Bitte notieren Sie sich unsere » Störungs- und Servicenummern an gut sichtbarer Stelle, so dass diese im Notfall schnell griffbereit sind. Hier sind wir 24 Stunden täglich für Sie erreichbar.

Habe ich ein Widerrufsrecht?
Ja, Sie können Ihren Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen, gerechnet vom Tag des Vertragsabschlusses, ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1, 09111 Chemnitz.
