eins gibt es exklusiv für Sie als Mitarbeiter unseres Partnerunternehmens

Was müssen Sie tun?
1. Wählen Sie in unserem Tarifrechner Strom oder Erdgas aus.
2. Geben Sie Ihre Postleitzahl sowie Ihren Jahresverbrauch ein.
3. Überzeugen Sie sich von unserem exklusiven Angebot.
Onlineservice

In unserem Onlineservice haben Sie alle Informationen zu Ihren Verträgen jederzeit im Blick. Zählerstände eingeben, die Adresse oder Bankverbindung ändern, die letzte Rechnung noch einmal anschauen oder uns eine Mitteilung senden – das alles geht sicher und schnell vom PC aus.
Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Vertragskontonummer und Ihre Zählernummer. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung.
Kontakt

E-Mail: | Kundenservice@eins.de |
Telefon: | (0371) 525 - 2525 erreichbar Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr |
FAQ
Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Allgemeine Fragen
Wer kann die Exklusivprodukte abschließen?
Unsere Produkte einsstrom Exklusiv und einserdgas Exklusiv sind nicht öffentlich abschließbar. Durch die Kooperation zwischen eins und Ihrem Arbeitgeber sind Sie berechtigt, die beiden Produkte abzuschließen.
Gibt es die Exklusivprodukte von eins bundesweit?
Wir bieten unsere Exklusivprodukte bundesweit in vielen Städten und Gemeinden an. Durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl im Tarifrechner erfahren Sie, ob auch Sie bereits von unserem günstigen Angebot profitieren können.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Unser Produkt einsstrom Exklusiv hat eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten, maximal jedoch bis zum 31.03.2020. Unser Produkt einserdgas Exklusiv hat ebenfalls eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten, maximal jedoch bis zum 30.09.2020. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Wie lang gilt die Preisgarantie und was beinhaltet diese?
Die Preisgarantie bei unserem Produkt einsstrom Exklusiv gilt bis 31.03.2020. Sie umfasst den Energiepreis, die Netznutzungsentgelte sowie die staatlichen Abgaben und Umlagen. Lediglich Änderungen der Umsatz- und Stromsteuer sind von der Preisgarantie ausgenommen.
Unser Produkt einserdgas Exklusiv hat eine Preisgarantie bis zum 30.09.2020. Diese schließt den Energiepreis und die Netznutzungsentgelte mit ein. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Änderungen von Steuern, staatlichen Abgaben und Umlagen sowie sonstige hoheitliche Belastungen.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Unsere Produkte einsstrom Exklusiv und einserdgas Exklusiv können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.
Wie schnell kann ich mit den Exklusivprodukten von eins versorgt werden?
Die Exklusivprodukte von eins können Sie jederzeit online beantragen. Der frühestmögliche Beginn der Belieferung hängt dabei von Ihrer individuellen Situation ab.
Wenn Sie umziehen und den Vertrag zur Versorgung mit Strom bzw. Erdgas rechtzeitig abgeschlossen haben, ist eine Versorgung durch eins bis zu fünf Wochen rückwirkend zum Einzugstermin möglich.
Werden Sie bereits von eins mit Strom bzw. Erdgas beliefert, dann können Sie jederzeit über den Tarifrechner einen Wechsel in unsere Exklusivprodukte vornehmen. Der jeweilige Wechseltermin hängt dabei von Ihrem bisherigen Produkt bei eins ab.
Wenn Sie an der betreffenden Verbrauchsstelle bereits von einem anderen Versorger mit Strom bzw. Erdgas beliefert werden, hängt der frühestmögliche Lieferbeginn von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages ab.
Ein Hinweis für Sie:
Bei Preisänderungen durch Ihren bisherigen Versorger können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und schon eher von den Vorteilen unserer Exklusivprodukte profitieren. In diesem Fall müssen Sie Ihren bestehenden Versorgungsvertrag selbst schriftlich kündigen.
Wie erfolgt die Verrechnung der Frei-kWh?
Die Verrechnung der bei Vertragsabschluss vereinbarten Frei-kWh im 1. und 2. Vertragsjahr erfolgt auf den Jahresrechnungen für die entsprechenden Abrechnungszeiträume.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrem Erdgas- bzw. Stromzähler sowie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsrechnung.
Wo kann ich meine persönlichen Daten ändern und wichtige Dokumente zu meinem Vertrag einsehen?
In unserem Onlineservice haben Sie alle Informationen zu Ihren Verträgen jederzeit im Blick. Zählerstände eingeben, die Adresse oder Bankverbindung ändern, die letzte Rechnung noch einmal anschauen oder uns eine Mitteilung senden – das alles geht sicher und schnell vom PC aus. Per E-Mail werden Sie darüber informiert, wenn neue Dokumente für Sie bereitstehen.
Wie melde ich mich im Onlineservice an?
Für die Registrierung sowie für die Anmeldung im Onlineservice benötigen Sie Ihre Vertragskontonummer und Ihre Zählernummer. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung. Nach der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, diese Zugangsdaten zu ändern.
Hier geht es zum Onlineservice
Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu meinem Vertrag?
Die AGB für unsere Exklusivprodukte finden Sie hier:
Allgemeine Geschäftsbedingungen einsstrom Exklusiv
Allgemeine Geschäftsbedingungen einserdgas Exklusiv
Wie kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Wenn Sie Ihren Vertrag widerrufen wollen, müssen Sie das nachfolgende Widerrufsformular herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt per Post oder E-Mail an unseren Kundenservice senden.
Woraus setzt sich mein Strom- bzw. Erdgaspreis zusammen?
Die Kosten für Ihren Strom- bzw. Erdgasverbrauch enthalten neben den reinen Energiekosten weitere Kostenbestandteile, auf die wir als Energieversorger keinen Einfluss haben. Eine Übersicht darüber finden Sie hier:
Fragen zum Wechsel
Ich möchte zu eins wechseln. Was muss ich tun?
Einen Wechsel zu eins können Sie ganz einfach über unsere Website vornehmen. Wählen Sie in unserem Tarifrechner aus, ob Sie mit Strom oder Erdgas beliefert werden möchten und geben Sie anschließend Ihre Postleitzahl sowie Ihren letzten Jahresverbrauch ein. Im Anschluss erhalten Sie Ihr individuelles Angebot, welches Sie schnell und einfach online abschließen können.
Wie kündige ich bei meinem bisherigen Versorger?
Das erledigt eins für Sie.
Sobald Sie Ihren Vertrag online abgeschlossen haben, leiten wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger ein. Wenn diese bestätigt wurde, fragen wir bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an, zu welchem Termin er der Belieferung durch uns zustimmt. Im Anschluss informieren wir Sie umgehend darüber, wann die Versorgung mit Strom bzw. Erdgas von eins beginnt.
Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wie schnell kann ich zu eins wechseln?
Die Exklusivprodukte von eins können Sie jederzeit online beantragen.
Wenn Sie an der betreffenden Verbrauchsstelle bereits von einem anderen Versorger mit Erdgas bzw. Strom beliefert werden, hängt der frühestmögliche Lieferbeginn von der Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrages ab.
Ein Hinweis für Sie:
Bei Preisänderungen durch Ihren bisherigen Versorger können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und schon eher von den Vorteilen unserer Exklusivprodukte profitieren. In diesem Fall müssen Sie Ihren bestehenden Versorgungsvertrag selbst schriftlich kündigen.
Kostet mich der Wechsel zu den Exklusivprodukten von eins etwas?
Der Wechsel von Ihrem bisherigen Versorger zu eins ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Ist meine Strom- bzw. Erdgasversorgung auch während des Wechsels gewährleistet?
Ja, Sie werden zu jedem Zeitpunkt mit Energie versorgt. Ihr örtlicher Netzbetreiber ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Fragen zur Abrechnung
Wie funktioniert die Abrechnung?
Ihren Strom- bzw. Erdgasverbrauch rechnen wir grundsätzlich einmal jährlich ab. Während des Zeitraumes bis zur Jahresrechnung erheben wir monatlich gleich hohe Teilbeträge (Abschlagzahlungen).
Der im Abrechnungszeitraum angefallene Verbrauch in kWh wird mit dem Arbeitspreis multipliziert. Unabhängig von Ihrem Verbrauch fällt ein jährlicher Grundpreis an. Dieser wird zeitanteilig entsprechend des Abrechnungszeitraumes erhoben.
Der Rechnungsbetrag setzt sich demnach aus Arbeits- und Grundpreis zuzüglich Umsatzsteuer zusammen. Die von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen werden entsprechend angerechnet. Anschließend werden Ihr Guthaben bzw. unsere Restforderung entsprechend der von Ihnen gewählten Zahlungsweise verrechnet.
Wann bekomme ich meine Jahresverbrauchsrechnung?
Sie erhalten von uns in der Regel einmal pro Jahr eine Jahresverbrauchsrechnung, in welcher Ihr Strom- bzw. Erdgasverbrauch abgerechnet wird. Der Zeitpunkt richtet sich dabei nach den Ableseterminen Ihres örtlichen Netz- bzw. Messstellenbetreibers.
Wie wird mein Abschlag ermittelt?
Die Höhe der monatlichen Abschläge wird auf Basis Ihres zu erwartenden Jahresverbrauches ermittelt und Ihnen in der Abschlagsinformation rechtzeitig mitgeteilt. In einem Belieferungsjahr fallen insgesamt elf Abschläge an, die in der darauffolgenden Jahresverbrauchsrechnung berücksichtigt werden. Je nach tatsächlichem Verbrauch ergibt sich ein Guthaben oder eine Forderung. Ändert sich Ihr Energiebedarf, werden die Abschläge entsprechend angepasst.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Bei uns können Sie bequem und einfach per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen. Natürlich können Sie die fälligen Beträge auch überweisen.
Was bedeuten die einzelnen Abschnitte auf meiner Rechnung?
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Hier finden Sie eine Strom- und Erdgasrechnung leicht erklärt.